Beratung statt Verkauf

Ein Berater muss unabhängig sein, vor allem von den Produktlieferanten. Nur so ist zu gewährleisten, dass keine Gefälligkeits-Gutachten erstellt werden. Als Versicherungsberater nach §34e Abs. 1 GewO beraten wir unsere Mandanten in allen Versicherungsfragen umfassend. Es ist uns nicht gestattet, Versicherungsverträge zu vermitteln und hierfür Provisionen zu erhalten. Es gibt auch keine versteckten Kick-Backs, die uns zweifellos von Versicherern und Maklern immer wieder angeboten werden.

Bei Ausschreibungen liegt es in der Natur der Sache, dass in der Angebotsphase mehrere Versicherer oder Makler ihre Quotierungen einreichen. In der Regel kann es am Schluss aber nur einen Gewinner geben. Viele unserer Mandanten erwarten eine klare „Vergabe-Empfehlung“ von uns. Dieser Prozess ist sehr komplex und wurde von uns in jahrelanger Praxis perfektioniert. Die Bewertung der Leistungen sowie der weiteren Kriterien erfolgt nach einem vorher festgelegten Punktekatalog. Die Empfehlung basiert ausschließlich auf diesen objektiven Kriterien und den gvp-Erfahrungswerten. Nicht immer sind alle „Bieter“ mit den Entscheidungen zufrieden. Dann kommt es schon einmal vor, dass uns Befangenheit unterstellt wird.

Wir garantieren:

  • absolute Unabhängigkeit von Versicherern und Maklern
  • klarer, objektiver Punktekatalog für Vergabekriterien
  • uneingeschränkte Neutralität
  • keine versteckten Kick-Backs
  • zugelassen nach § 34e Gewerbeordnung sowie nach Rechtsberatungsgesetz (ursprüngliche Zulassungsvoraussetzungen)
  • keine Versicherungsvermittlung im Sinne von Provisionsvergütungen
  • 18 Jahre Markterfahrung

 

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 
 

Kontakt

Konrad Hahn
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführer

gvp
Haugerpfarrgasse 9
97070 Würzburg

Tel.: +49 (0) 931-452-325-120
Fax.:+49 (0) 931-452-325-320

E-Mail: konrad.hahn@g-vp.de

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