Unsere Zertifizierung

Der Versicherungsberater bedarf einer besonderen Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit. Bis vor einigen Jahren musste diese Erlaubnis noch vom Amtsgerichts- oder Landesgerichtpräsidenten erteilt werden. Zwischenzeitlich wurden die Zulassungsvoraussetzungen deutlich entschärft. Die gvp war bereits nach dem ursprünglichen (Rechtsberatungsgesetz) und ist auch nach dem neuen Verfahren (§ 34 e, Absatz 1 GewO) zertifiziert.“

Urkunde Landgerichtspräsident

IHK Zulassung Versicherungsberater

Die Zertifizierung nach ISO 9000 wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht.

 
 

Kontakt

Konrad Hahn
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführer

gvp
Haugerpfarrgasse 9
97070 Würzburg

Tel.: +49 (0) 931-452-325-120
Fax.:+49 (0) 931-452-325-320

E-Mail: konrad.hahn@g-vp.de

Ich rufe Sie zurück:
zum Rückruf-Formular

Anfahrt:
Anfahrtsbeschreibung

 
 

Aktuelles

Einsparung von 3 Mio. Euro Versicherungskosten pro Jahr
Börsennotierte Wohnungsbaugesellschaft kann mit gvp-Maklerausschreibung nachhaltige Kosteneinsparung von mehr als 30% realisieren